Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde mit Ablauf der Übergangsfrist am 25.5.2018
direkt geltendes Recht, sie ist in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar wirksam und
geht nationalem Recht vor. Ziel dieser „Durchgriffswirkung“ ist die Einheitlichkeit
des Datenschutzrechts in allen EU-Ländern.