Der Klinikarzt 2018; 47(09): 385-387
DOI: 10.1055/a-0654-4493
Editorial
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Big Five – Sind 5 Medikamente genug?

Günther J. Wiedemann
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Publication Date:
19 September 2018 (online)

"If your time hasn´t come, not even a doctor can kill you."
(M.A. Perlstein, amerikanischer Neurologe)

Im ICD-10, der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, wird man eine Ziffer für „Unerwünschte Nebenwirkung eines ohne vernünftige Indikation verordneten Arzneimittels“ oder „Lebensbedrohlicher Zustand durch Interaktionen bei Polypharmazie“ wohl vergeblich suchen. Was es gibt, ist die Ziffer T88.7: „Nicht näher bezeichnete unerwünschte Nebenwirkung eines Arzneimittels oder einer Droge“. Doch die Liste der Beispiele, die hier folgt, spricht in erster Linie von Allergien, Überempfindlichkeiten oder abnormen Arzneimittelwirkungen.

 
  • Literatur

  • 1 Schurig AM, Böhme M, Just K. et al. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) in der Krankenhausnotaufnahme. Dtsch Arztebl Int 2018; 115: 251-258