Keine medizinische Diagnose ist finaler und gravierender als die Feststellung des
Todes – hingegen beinhaltet kaum eine ärztliche Untersuchung eine derart begrenzte
Aussagekraft wie die äußere Leichenschau. Ärzte befinden sich bei der Attestierung
des Todes und der Durchführung einer Leichenschau in einer besonderen Situation: Entgegen
dem sonstigen kurativen Anspruch bei der Patientenbehandlung sind bei der Leichenuntersuchung
kriminalistische Prinzipien und formale juristische Ansprüche zu berücksichtigen.
Schlüsselwörter
Leichenschau - Reanimation - Rechtsmedizin - sichere Todeszeichen - Todesfeststellung
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