Z Gastroenterol 2018; 56(09): 1188
DOI: 10.1055/a-0671-6883
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Demnächst als Zusatzweiterbildung für Gastroenterologen

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Publikationsdatum:
17. September 2018 (online)

Ernährungsmedizin wird zum Teil sehr unterschiedlich in Deutschland gehandhabt. In vielen Bereichen ist sie im hausärztlichen Sektor angesiedelt, sicher zu Recht, da hier eine Ernährungsberatung in vielen Fällen bereits zielführend ist. Ernährungsmedizin im eigentlichen Sinn ist jedoch die Behandlung von schweren Ernährungsstörungen.

Kurzdarmsyndrom, Mangelernährung im Rahmen einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, ein Zustand nach Magen- oder Pankreasresektion bedarf einer speziellen Beratung. Immer häufiger werden bariatrische Operationen durchgeführt, welche in Folge ernährungsmedizinisch lebenslang begleitet werden müssen. Ernährung als Ursache von Tumorerkrankungen, eine Tumortherapie begleitend und als Prophylaxe weiterer Tumorerkrankungen bedarf einer gesonderten Expertise.

Auf dem Ärztetag wurde nunmehr eine Zusatzweiterbildung „Ernährungsmedizin“ beschlossen. Zur Definition wurde gewählt: „Die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung und Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen sowie von Erkrankungen, die durch angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen hervorgerufen sind“. Voraussetzung zum Erwerb ist eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Zusätzlich sollte ein 100-Stunden-Kurs Ernährungsmedizin absolviert sein, der von der Bundesärztekammer anerkannt ist. Ferner werden 120 Stunden Fallseminare unter Supervision oder 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten gefordert.

Die Musterweiterbildungsordnung wird nunmehr von den Landesärztekammern regional angepasst und Übergangsvorschriften werden definiert. Wenn dieses abgeschlossen ist, ist die Bezeichnung „Ernährungsmedizin“ geschützt und darf nicht mehr ohne weiteres von Fachgruppen benutzt werden, die entsprechende Qualifikationen nicht nachweisen können.

Wir Gastroenterologen sollten diese Zeit nutzen, uns entsprechend darauf vorzubereiten. Die Ernährungsmedizin gehört in die Hände des Facharztes für Gastroenterologie. Hier werden die entsprechenden Krankheiten diagnostiziert und behandelt. Die spezielle Ernährung ist ein unabdingbarer Bestandteil dieses Fachgebietes. Die Besonderheiten der enteralen und parenteralen Ernährung sollten nicht an pharmazeutisch orientierte Konstrukte gehen, die sich über die Verordnung von parenteralen Infusionslösungen finanzieren. Viele Gastroenterologen haben bereits den 100-stündigen Kurs „Ernährungsmedizin“ gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer abgeschlossen. Wie es hier weitergeht, werden wir berichten.