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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(07): 10-14
DOI: 10.1055/a-0686-6442
DOI: 10.1055/a-0686-6442
Praxis
Rechtliche Grundlagen
Wer darf was?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. Dezember 2018 (online)

Summary
Würde man das Zahnheilkundegesetz im Wortlaut interpretieren, bräuchten Zahnärzte für naturheilkundliche Behandlungen im Mundbereich eine Heilpraktikerzulassung. Heilpraktiker wiederum dürften diverse Behandlungen im Mundbereich durchführen, zum Beispiel Zahnstörfelder neuraltherapeutisch unterspritzen. Die Rechtsprechung ignoriert eine streng wörtliche Auslegung des Zahnheilkundegesetzes unter anderem aus Gründen der Patientensicherheit.