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Geburtshilfe Frauenheilkd 2018; 78(12): 1181-1182
DOI: 10.1055/a-0752-2910
DOI: 10.1055/a-0752-2910
GebFra Magazin
Recht in der Praxis
Keine Garantie für bestimmten Operateur
Totaler Krankenhausaufnahmevertrag berechtigt Klinik zum Einsatz aller Ärzte im KrankenhausWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
14. Dezember 2018 (online)

Bei Abschluss eines totalen Krankenhausaufnahmevertrages hat ein Patient grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Arzt behandelt oder operiert zu werden, sofern er dies nicht eindeutig zum Ausdruck bringt. Hierzu reicht eine subjektive Erwartungshaltung eines Patienten ebenso wenig aus wie eine unverbindliche Zusage eines Arztes, wenn möglich die Behandlung persönlich durchzuführen. Dennoch sollte von Arzt und Klinikseite darauf geachtet werden, dass beim Patienten kein falscher Eindruck einer verbindlichen Zusage entsteht, um zukünftige Rechtsstreite zu vermeiden.