Aktuelle Kardiologie 2019; 8(03): 237-238
DOI: 10.1055/a-0866-5352
Verbandsmitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Praxisrecht – Bundestag verabschiedet umstrittenes TSVG

Thorsten Ebermann
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Publikationsdatum:
17. Juni 2019 (online)

Am 14. März 2019 wurde vom Bundestag das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz – kurz: TSVG – verabschiedet. Das laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn „umfangreichste Gesundheitsgesetz dieser Legislaturperiode“ tritt nun schrittweise ab Ende April diesen Jahres in Kraft. Durch das Gesetz soll vordergründig die Terminvergabe vereinfacht und beschleunigt werden und so eine flächendeckende Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung herbeigeführt werden. Allerdings gehen die neuen Regelungen mit gravierenden Eingriffen in die Organisation der Praxen und einer Beschneidung der ärztlichen Selbstverwaltung der Ärzte einher. Positiv zu bewerten ist dennoch, dass durch das Gesetz, wie es der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund), Dr. Dirk Heinrich, ausführt, erstmals seit „Lahnstein“ der Einstieg in die Entbudgetierung gelingt sowie die Bedeutung der grundversorgenden Fachärzte festgeschrieben und die koordinierende Funktion des Hausarztes gestärkt wird.