Rofo 2019; 191(08): 769-771
DOI: 10.1055/a-0875-9009
Radiologie und Recht
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Digitale Versorgung-Gesetz: Vorstellungen des Gesetzgebers zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

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Publication Date:
25 July 2019 (online)

Neben der öffentlichkeitswirksamen und hitzigen Diskussion um die Einführung einer Impflicht, die Widerspruchslösung im Rahmen der Organspende und dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) blieb weitgehend unbemerkt, dass das Bundesministerium für Gesundheit in Gestalt eines Referentenentwurfs für ein Digitale Versorgung-Gesetz initiativ in einem weiteren Bereich des Gesundheitswesens tätig geworden ist. Dieser Entwurf baut die mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitsbereich (sog. E-Health-Gesetz) vom 28.12.2015 geschaffenen Instrumente (Videosprechstunde, elektronische Gesundheitskarte mit elektronischer Patientenakte) weiter aus und ergänzt diese um weitere Instrumente.

Den Referentenentwurf des BMG hat das Bundeskabinett am 10.7.2019 verabschiedet, der Bundestag hat sich hiermit noch nicht befasst; dennoch lohnt sich ein genauerer Blick in den Entwurf dieses Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die den Zugang zu digitalen Innovationen in der Regelversorgung erleichtern und die Entwicklung innovativer telemedizinischer Versorgungsangebote forcieren sollen. Zudem sollen die Telematikinfrastruktur ausgebaut und gleichzeitig neue Impulse für die Entwicklung innovativer Versorgungsansätze gegeben werden.