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DOI: 10.1055/a-0954-8089
Patienten – Allein zu Haus
Aktuelle Rechtsfragen zur FernbehandlungVerantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik: Prof. Dr. T. Brusis und Dr. A. Wienke
Anlässlich des Ärztetages im Mai 2018 haben die Delegierten auf Empfehlung des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) den Weg für die sog. ausschließliche Fernbehandlung frei gemacht und eine entsprechende Regelung in die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte (MBO-Ä) aufgenommen. Mit diesem Beschluss wurde eine seit Jahren geführte Diskussion unter dem ständig zunehmenden Druck der Digitalisierungsdebatte im Gesundheitswesen erst einmal beendet. Die Abkehr vom generellen Fernbehandlungsverbot hat zu einer generellen Anerkennung der Fernbehandlung unter bestimmten Bedingungen geführt. Trotz dieser bemerkenswerten Kehrtwende sind die Diskussionen um die Details der neuen Regelung nicht zur Ruhe gekommen; insbesondere haben sich bei näherer Betrachtung der Neuregelungen im Detail rechtliche Fragen aufgetan, die bisher unbeantwortet geblieben sind. Wann z. B. ist eine Fernbehandlung ärztlich vertretbar? Welche Behandlungsstandards gelten bei der Fernbehandlung? Und was gilt, wenn der Patient mit einer Fernbehandlung gar nicht einverstanden ist? Im Folgenden werden einige dieser offenen Rechtsfragen beantwortet. Die Diskussionen dürften ungeachtet dessen weitergehen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
06. Dezember 2019
© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York