Arthritis und Rheuma 2019; 39(04): 268
DOI: 10.1055/a-0976-9088
Verbandsnachrichten
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Nachrichten des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken e. V.

Jörg RA Robbers
1   Geschäftsführer VRA
,
Heinz-Jürgen Lakomek
2   Vorstandsvorsitzender VRA
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Publication Date:
02 September 2019 (online)

Das MDK-Reformgesetz wird kommen – Hoffnung auf bessere, weniger und unabhängige Prüfungen der stationären Krankenhausbehandlung?

Das Bundesministerium für Gesundheit gibt Gas. Eine Vielzahl gesetzlicher Neuregelungen sind in der Beratung oder aber schon in Kraft getreten. Einige sollen genannt werden:

  • Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (01.01.2020/31.3.2022),

  • Masernschutzgesetz (01.03.2020),

  • PTA-Reform (01.01.2021),

  • Gesetz für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (voraussichtlich 01.01.2020),

  • das Terminservicegesetz trat bereits in wesentlichen Teilen am 01.05.2019 in Kraft.

Schon häufig berichteten wir über den Frust der Krankenhäuser bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Wichtig ist daher die Gesetzesinitiative des MDK-Reformgesetzes für eine bessere und unabhängigere Prüfung durch den medizinischen Dienst. Der Entwurf stammt vom 02.05.2019 und befindet sich derzeit im laufenden Gesetzgebungsverfahren – ein Inkrafttreten ist zum 01.01.2020 geplant.