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DOI: 10.1055/a-1082-8393
Die Assistenzleistung
Publication History
Publication Date:
09 March 2020 (online)

Anforderungen an die Eingliederungshilfe durch das BTHG


Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollen die Möglichkeiten der Teilhabe für Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen verbessert werden. Die Eingliederungshilfe wird ab 01.01.2020 aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe (SGB XII) in ein modernes Teilhaberecht – das Rehabilitationsgesetz SGB IX – überführt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe orientieren sich dann nicht mehr an einer bestimmten Wohn- und Lebensform, sondern ausschließlich an den individuellen Teilhabebedarfen der Betroffenen. Ziel ist die Umstrukturierung von einem vorwiegend institutionszentrierten – zu einem personenzentrierten Hilfesystem. Daher werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe zukünftig klar von den existenzsichernden Leistungen getrennt und finanziert. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen wird vor allem hinsichtlich der Wohnform erheblich gestärkt. Eine bedeutende Rolle werden dabei die Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX spielen, die die fachliche Grundlage für die Umstellung der hiesigen Betreuungslandschaft bilden und gleichzeitig eine weitestgehend selbstbestimmte Alltagsbewältigung ermöglichen sollen.