NOTARZT 2020; 36(01): 13-14
DOI: 10.1055/a-1097-2349
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung – aus der Sicht des Rettungsdienstes

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Publication Date:
12 February 2020 (online)

Nach dem Versuchsballon vom 12.07.2019 mit einem „nicht mit der Hausleitung abgestimmten“ Diskussionsentwurf liegt nunmehr mit Datum vom 08.01.2020 der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vor. Schon der Diskussionsentwurf erzeugte in der Fachwelt – wie gewünscht? – ein enormes Blätterrauschen zwischen uneingeschränkter Zustimmung bis vollkommene Ablehnung. So hatte der Innenminister Bayerns Joachim Herrmann „erhebliche Bedenken gegen unverhältnismäßigen Eingriff in vorhandene Rettungsstrukturen der Länder“ (PM 263/2019 vom 24.07.2019). Es stellt sich nunmehr die Frage, was hat sich seit dem letzten Jahr geändert.