Z Gastroenterol 2020; 58(03): 275
DOI: 10.1055/a-1119-8333
Mitteilungen der DGVS

Ergebnisse der NUB-Anträge 2019

Das InEK hat am 30. Januar 2020 die Entscheidungen des NUB-Verfahrens 2019 veröffentlicht. Die Federführung für die gastroenterologischen NUB-Anträge lag bei der DGVS-Kommission Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie unter der Leitung von Jörg Albert und Thorsten Brechmann. Alle 14 bereitgestellten NUB-Anträge erhielten den „Status 1“, wurden also als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anerkannt. Eine Einschränkung gibt es für das Elektrostimulationssystem zur Behandlung der gastroösophagealen Refluxkrankheit. Der „Status 1“ gilt nur für solche Fälle, die eine Verweildauer von weniger als 4 Tagen haben.



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Article published online:
20 March 2020

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