ergopraxis 2020; 13(05): 6-7
DOI: 10.1055/a-1131-2077
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Publication Date:
04 May 2020 (online)

Finanzielle Entlastung für Heilmittelerbringer möglich – Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige

Da Heilmittelerbringer derzeit von Terminabsagen und daraus resultierenden finanziellen Einbußen betroffen sind, hat das Bundeskabinett Eckpunkte für bundesweite Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate.

  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate.

  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Damit man als Heilmittelerbringer die Soforthilfe in Anspruch nehmen kann, muss die Corona-Krise als Ursache für die Umsatzausfälle eidesstaatlich versichert werden. Dabei helfen lückenlose Dokumentationen über die Terminausfälle. Die Zuschüsse müssen nicht zurückbezahlt werden. Weitere Informationen zur Soforthilfe sind unter www.bmwi.de > „Informationen für Selbständige und Unternehmen“ einzusehen.

Zusätzlich zur bundesweiten Soforthilfe haben Heilmittelerbringer die Möglichkeit, Zuschüsse und finanzielle Begünstigungen ihres Bundeslandes in Anspruch zu nehmen. Zudem hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits angedeutet, dass ein Rettungsschirm für Heilmittelerbringer folgen wird, um finanzielle Ausfälle abzufangen.

mru