Um das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu
unterstützen, hat das Kabinett am 23. März 2020 eine von Bundesgesundheitsminister
Spahn vorgelegte Formulierungshilfe für Gesetzentwürfe beschlossen. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“
werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen.