Aktuelle Kardiologie 2020; 9(05): 477-478
DOI: 10.1055/a-1204-1092
Verbandsmitteilungen
Die Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte informiert

ALKK intern – Mindestmengen für TAVI – ALKK bezieht gemeinsam mit VLK und BDI Stellung

Volker Schächinger
,
Christoph Stellbrink

Liebe ALKK-Mitglieder!

Viele von Ihnen werden das Thema TAVI in den letzten Monaten wieder mit gesteigertem Interesse verfolgt haben. Nachdem die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) gemeinsam mit der herzchirurgischen DGTHG im Mai ein Positionspapier zum Thema TAVI publiziert hatte, wurde vom Vorsitzenden des G-BA, Herrn Prof. Hecken, bereits im Juni die Verhandlungen eingeläutet, in denen es darum geht, wer diesen Eingriff durchführen darf. Dabei wurden auch Mindestzahlen genannt (150 pro Zentrum, 65 pro Operateur), die zu einigen Diskussionen Anlass geben. Zwar sind diese nur als Verhandlungsgrundlage benannt, aber es hat viele überrascht, dass der G-BA-Vorsitzende mit so konkreten Zahlen in die Verhandlungen gehen will.



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Article published online:
22 October 2020

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