physioscience 2021; 17(01): 1-2
DOI: 10.1055/a-1255-7049
Editorial

Vertagen und Aussitzen – Eigentlich nicht unbedingt eine typische Strategie des Bundesgesundheitsministers

Udo Wolf

Mit Spannung wurde in Deutschland in diesem Herbst der Referentenentwurf für das schon mehrmals angekündigte neue Ausbildung- und Berufsgesetz erwartet, viele hofften sogar, es könnte ab 2022 bereits in Kraft treten. Der am 20. Oktober veröffentlichte Entwurf für das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ macht aber leider nur sprachlos: Die Erprobung der Modellstudiengänge soll ein zweites Mal verlängert werden – bis zum 31.12.2026. In dem 138 Seiten umfassenden Papier wird diese kaum nachvollziehbare Entscheidung in gerade einmal 9 Zeilen angekündigt. Die Begründung: Die Verlängerung der Modellklausel gebe den Ländern die Möglichkeit, „akademische Erstausbildungen zunächst fortzuführen“. Diese Situation wird als Voraussetzung für eine ergebnisoffene Entscheidungsfindung betrachtet, um dann prüfen zu können, ob und wenn ja, in welcher Ausgestaltung die jeweilige Ausbildung in Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie akademisiert werden soll [1]. Wenn aus früheren Verlautbarungen bei optimistischer Lesart noch Verzagtheit sprach, so klingt dieser Text nach einem Rückzugsmanöver.



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Article published online:
24 February 2021

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