Senologie - Zeitschrift für Mammadiagnostik und -therapie 2020; 17(04): 249-250
DOI: 10.1055/a-1292-0148
Aktuell diskutiert

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 SGB V – Entscheidungshilfe für Frauen: drei weitere Biomarkertests bei Brustkrebs

Berlin, 15. Oktober 2020 – Bei der Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie bei gesetzlich versicherten Patientinnen mit Brustkrebs im frühen Stadium stehen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten künftig verschiedene biomarkerbasierte Testverfahren zur Verfügung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute gefasst. Damit umfasst der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig vier Biomarkertests; einen ersten Test hatte der G-BA bereits 2019 aufgenommen. Biomarkertests sind – zusätzlich zum bereits etablierten klinisch-pathologischen Vorgehen – ein Teil der ärztlichen Empfehlungen. Sie sollen dazu beitragen, die Entscheidung der Patientinnen für oder gegen eine Chemotherapie nach einer Operation zu unterstützen. Solche Tests untersuchen, ob die Aktivität von verschiedenen Genen in den Krebszellen – und damit das Risiko für ein Wiederkehren des Tumors – niedrig oder hoch ist. Sie können vor allem dann eingesetzt werden, wenn mittels klinischer Faktoren oder anhand der Tumoreigenschaften das individuelle Rückfallrisiko der Frauen nicht sicher bestimmt werden kann.



Publication History

Article published online:
15 December 2020

© 2020. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany