Zeitschrift für Palliativmedizin 2021; 22(01): 26
DOI: 10.1055/a-1307-8820
Leserbrief

Leserbrief zum Artikel: Voltz R. Nach Abschaffung des Paragraphen § 217. Wo stehen wir? – Die „Zwei Hände Methode“. Z Palliativmed 2020; 21: 288–291

Mutig auf der Stelle treten?

In seinem wohltuend unaufgeregten Beitrag weist Herr Voltz der DGP einen Weg – aber nicht wirklich. Er verbleibt in den vom Vorstand der DGP gewohnten Bahnen. Dazu gehört, dass er an der Fiktion eines „palliativen und hospizlichen Weltbilds“ festhält, das die Beteiligung an einem assistierten Suizid ausschließe. Das mag das Weltbild des DGP-Vorstands sein, aber wie Herr Voltz zugestehen muss, keineswegs aller Mitglieder. Außerdem bleibt er bei der bewährten Linie, kein Wort zur Realität in der Schweiz zu sagen. Genau dies wäre jedoch hilfreich. Die eingeforderte Transparenz der Suizidassistenz ist dort eine Selbstverständlichkeit. Zudem sieht man an diesem Beispiel, dass die Relevanz von Sterbehilfeorganisationen nicht abnimmt, wenn Ärzte generell beim Suizid helfen dürfen. Wie Claudia Gamondi [1] kürzlich für die Schweiz gezeigt, hat, besprechen dort viele Suizidwillige ihre Wünsche sogar lieber mit Vertretern der Sterbehilfeorganisationen als mit Ärzten.

Die DGP hat zweifellos nicht die Aufgabe, für Suizidhilfe zu werben. Aber sie könnte sich doch zu einem toleranteren Umgang mit diesem Thema durchringen. Perspektivisch liefe das auch auf ein eher partnerschaftliches als abweisendes Verhältnis zu Sterbehilfeorganisationen hinaus.

Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, Düsseldorf

Dr. Christian Walther, Marburg



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
22. Dezember 2020

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  • Literatur

  • 1 Gamondi C. et al. Swiss Families’ Experiences of Interactions with Providers during Assisted Suicide: A Secondary Data Analysis of an Interview Study. J Pall Med 2020; 23: 506-512