Psychiatr Prax 2021; 48(01): 49
DOI: 10.1055/a-1309-0874
Leserbrief

Zum Editorial von Hermann Spießl „Beihilfe zum Suizid oder ärztliche Sterbehilfe“. Psychiat Prax 2020; 47 (08): 411–413. doi:10.1055/a-1274-1376

Thomas Pollmächer
Zentrum für psychische Gesundheit, Klinikum Ingolstadt
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Es ist sehr begrüßenswert, dass die liberale Positionierung des höchsten deutschen Gerichts zum ärztlich assistierten Suizid am 26.02.2020 eine lebhafte Diskussion unter Psychiatern zur Frage ausgelöst hat, ob und unter welchen Umständen sich Ärzte an suizidalen Handlungen beteiligen dürfen oder gar sollten. Die Positionen sind sehr unterschiedlich, wie allein schon der Umstand zeigt, dass zur Stellungnahme des DGPPN-Vorstands zu diesem Thema mehrere Sondervoten abgeben wurden (https://dgppn.de/presse/stellungnahmen/stellungnahmen-2020/suizidassistenz.html).



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
04. Januar 2021

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