Zeitschrift für Palliativmedizin 2021; 22(01): 26
DOI: 10.1055/a-1311-0324
Leserbrief

Antwort

Mutig auf der Stelle tretend sich entwickeln!

Herzlichen Dank für das Lob eines „wohltuend unaufgeregten Beitrags“. Wir alle dürfen natürlich – und das hat das Bundesverfassungsgericht auch noch einmal betont – zur Frage der Suizidbeihilfe unsere je eigene Meinung haben, je nach unserer Position an den Fingern der „ersten Hand“. Tatsächlich müssen wir uns in der sehr realen lebensbejahenden Palliativ- und Hospizarbeit besonders zu einer Frage neu positionieren: Wie gehen wir mit den – sicherlich sehr wenigen – Menschen um, die trotz unserer längeren Begleitung Suizidbeihilfe wünschen? Persönlich würde ich an der „zweiten Hand“ die „Finger“ 3a (Beendigung der Begleitung) und 3c (Suizidbeihilfe selbst durchführen) ablehnen. Daraus folgt in der Tat eine „partnerschaftliche“ Zusammenarbeit mit denen, die Suizidbeihilfe leisten wollen. Wie genau diese Zusammenarbeit aussehen wird, hängt sehr von den Regularien ab, die sich in der nächsten Zeit ergeben werden, aber auch von den potenziellen „Partnern“. Voraussetzung einer solchen Zusammenarbeit wird eben diese „wohltuend unaufgeregte“ Kommunikation sein – und zwar bei allen Beteiligten.

Raymond Voltz, Köln



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
22. Dezember 2020

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