Rofo 2021; 193(04): 479
DOI: 10.1055/a-1369-0972
Beitrag des BDR

Der BDR informiert seine Mitglieder regelmäßig über alle Regelungen, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind – Strahlenanwendungen in der Diagnostik & Therapie von COVID-19

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Einige der vielen Reaktionen auf die COVID-19 (Corona Virus Disease-2019)-Pandemie betreffen mittelbar oder unmittelbar auch Belange des Strahlenschutzes. So gab es Anregungen, ionisierende Strahlung (primär die Computertomographie, CT) bei der Diagnostik einer SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus type-2)-Infektion und bei der Verlaufskontrolle während einer COVID-19-Erkrankung einzusetzen sowie COVID-19-Pneumonien mit schwerem Verlauf durch die Anwendung strahlentherapeutischer Maßnahmen zu behandeln. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Individuen und der damit möglicherweise verbundenen hohen Kollektivdosis hat sich die Strahlenschutzkommission entschlossen, zu diesen beiden Anwendungsbereichen aus Sicht des Strahlenschutzes Stellung zu nehmen. Die SSK hat hierfür den gegenwärtigen Kenntnisstand zusammengefasst, die Vor- und Nachteile der Anwendungsmöglichkeiten von ionisierender Strahlung in der Diagnostik und Therapie einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. COVID-19-Erkrankung herausgearbeitet und Hinweise zum sicheren Einsatz ionisierender Strahlung in den genannten Anwendungsgebieten gegeben. Die Stellungnahme wurde in der 310. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 9./10. Februar 2021 verabschiedet.



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Article published online:
27 March 2021

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