Psychiatr Prax 2021; 48(04): 216-218
DOI: 10.1055/a-1469-7747
Szene

Hilfestellungen für forensisch-psychiatrische Sachverständige bei der Erstellung von Eingangsgutachten gemäß § 64 StGB

Jan Querengässer
1   LWL-Akademie für forensische Psychiatrie, Herne
,
Alexander Baur
2   Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Hamburg
› Institutsangaben

Forensische Suchtbehandlung gemäß § 64 Strafgesetzbuch (StGB – Unterbringung in der Entziehungsanstalt) ist so populär wie nie. So wies die Strafverfolgungsstatistik für 2019 deutschlandweit über 3100 Neuanordnungen dieser Maßregel aus [1], was einer Zunahme von knapp 75 % innerhalb von 12 Jahren entspricht [2]. Zwar wird eine solche Unterbringung durch erkennende Strafgerichte verhängt – diese werden jedoch regelhaft beraten durch forensisch-psychiatrische oder rechtspsychologische Sachverständige. Die Erstattung eines Eingangsgutachtens zu § 64 StGB gehört somit mittlerweile zur Standardaufgabe sachverständiger Gutachter*innen.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
06. Mai 2021

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