Eigentlich wollte ich nach dem letzten Beitrag über die Kinderzahnheilkunde in dieser
Ausgabe über ein anderes Thema schreiben. Doch es haben mich inzwischen so viele Fragen
zum Thema PAR-Richtlinien erreicht, dass ich zusammen mit der ZWR-Redaktion kurzerhand
umgeplant habe. Wir widmen uns heute deshalb gemeinsam der neuen PAR-Therapiestrecke
und den zugehörigen BEMA-Positionen, die am 30.04.2021 vom Bewertungsausschuss festgelegt
wurden. Neu ist, dass dem Patienten unter bestimmten Voraussetzungen nun die umfangreiche
Nachsorge im Rahmen der UPT als Kassenleistung zusteht. Doch die Vorbehandlung im
herkömmlichen Sinne vermissen viele Praxen in der Therapiestrecke. Von einer Vorbehandlung
(„Vorreinigung“), Compliance und Zahnsteinfreiheit ist in den zum 01.07.2021 in Kraft
getretenen Richtlinien keine Rede mehr.