ergopraxis 2021; 14(10): 39
DOI: 10.1055/a-1560-0793
Perspektiven

Die Rechtsfrage: Wann muss ich mich beim Gesundheitsamt anmelden?

Authors

  • Thomas Schlegel

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„Ich arbeite neben meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin als freie Mitarbeiterin für eine Praxis. Die Patient*innen akquiriere ich selbst, die Therapie findet ausschließlich im Hausbesuch statt. Muss ich diese Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden?“

Heilpraktikerin und Therapeutin via E-Mail



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
04. Oktober 2021

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