ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2021; 130(09): 442-443
DOI: 10.1055/a-1576-9706
Die junge Praxis

Implantologie – Ausnahmefälle, Augmentation und Abrechnung von Emergenzprofil

Sandra Rauh

Nachdem wir uns zuletzt ausführlich mit der neuen PAR-Richtlinie und den dazugehörigen BEMA-Positionen beschäftigt haben, starten wir heute mit dem Thema Implantologie. Diese Art von chirurgischen Eingriffen wird bekanntermaßen rein privat nach GOZ berechnet. Doch es gibt auch Ausnahmen und genau um diese soll es im ersten Teil des heutigen Beitrags gehen. Im weiteren Verlauf gebe ich Ihnen Tipps zu Abrechnungsmöglichkeiten bei Augmentation und Sinuslift und berichte von der langzeitprovisorischen Versorgung mit Emergenzprofil.



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Article published online:
16 September 2021

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