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DOI: 10.1055/a-1578-6874
Die Stellung des ärztlichen Leiters im Medizinischen Versorgungszentrum

I. Einführung
Die ärztliche Kooperationsform des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) erfreut sich seit ihrer Einführung durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003[1] in der Ärzteschaft bis heute steigender Beliebtheit.[2] Als Begründung für die Wahl des MVZ als Kooperationsform werden regelmäßig die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Praxis und die Verringerung des Investitionsrisikos für den einzelnen Arzt – insbesondere in den kapitalintensiven Methodenfächern – wie auch die erweiterte Möglichkeit zur Anstellung von Ärzten sowie die Nutzung von Synergieeffekten, insbesondere der Entlastung des einzelnen Arztes von Verwaltungsaufgaben, genannt.[3] Dabei geht die Beliebtheit des MVZ auch mit einer zunehmenden Bereitschaft der Ärzteschaft zur Tätigkeit in der Anstellung einher. Während zur Einführung der Kooperationsform nur 144 Vertragsärzte und 107 angestellte Ärzte in MVZ tätig waren, praktizierten zum Jahresende 2019 bereits 1675 Vertragsärzte und 20 212 angestellte Ärzte in 3539 MVZ – mit weiter steigender Tendenz und ohne Berücksichtigung der zahlreichen zahnärztlichen MVZ.[4] Schon aufgrund dieser erheblichen Bündelung ärztlicher Tätigkeit nehmen Medizinische Versorgungszentren heute eine tragende Rolle im Rahmen der Patientenversorgung ein und stellen eine beliebte Kooperationsform in der Ärzte- und Zahnärzteschaft dar.
Publication History
Article published online:
16 September 2021
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