Psychiatr Prax 2022; 49(01): 54-56
DOI: 10.1055/a-1644-9439
Szene

Die neue „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)“: hoher Aufwand – schlechtere Versorgung?

Erfahrungen und Gedanken aus einem psychiatrischen Fachkrankenhaus
Hermann Spießl
Bezirkskrankenhaus Landshut
,
Christian Koch
Bezirkskrankenhaus Landshut
,
Stefan Eichmüller
Bezirkskrankenhaus Landshut
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) vom 19. September 2016 den Auftrag, Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung und dabei verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung von Kliniken zu treffen. Die am 19. September 2019 gegen die Stimmen der Krankenhäuser vom G-BA beschlossene PPP-RL löst seit 1. Januar 2020 die seit 1991 geltende Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ab; sie ist aber kein neues Instrument, sondern eine Fortschreibung und Anpassung der Psych-PV. Die Durchschnittswerte der Psych-PV wurden als Orientierungswerte übernommen und mit geringen Modifikationen zur neuen Mindestvorgabe erklärt.



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Article published online:
03 January 2022

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