Nuklearmedizin 2022; 61(02): 84-85
DOI: 10.1055/a-1780-1595
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Strahlenschutz

Der Strahlenschutz und die gesetzlichen Regularien sind für die Nuklearmedizin von erheblicher Bedeutung. So haben sich Nuklearmediziner traditionell in der klinischen Tätigkeit und in der Forschung auch dieser Aufgabe und diesem Gebiet gewidmet. Die Ermittlung und Berücksichtigung der Strahlenexposition des Patienten und seiner Mitmenschen waren bei allen neu entwickelten diagnostischen und therapeutischen Anwendungen von Radionukliden ein wesentlicher Beitrag, wie auch in der Forschung.

So engagierten sich Nuklearmediziner traditionell in der Strahlenschutzkommission (SSK) des Umweltministeriums und seinen Arbeitsgruppen (AG). Hierauf wollen wir näher eingehen. Die Mitglieder der SSK und ihrer AGs werden vom Umweltministerium auf der Basis ihrer Expertise und Integrität ausgewählt und berufen. Die breite Beteiligung der relevanten Disziplinen und ihre konstitutionell garantierte politische Unabhängigkeit sichern die Objektivität der Empfehlungen. Im Folgenden wird an dem Beispiel verschiedener Empfehlungen der SSK in der Zeit der aktiven Tätigkeit der Autoren ihre Bedeutung für unser Fach vorgestellt.

Die Bedeutung der Strahlenschutzverordnung und der Richtlinie Strahlenschutz für das Fach Nuklearmedizin muss hier nicht näher erläutert werden. Von daher ist es essenziell, dass in der vorbereitenden Beratung die nuklearmedizinische Fachexpertise (Medizin, Medizinphysik, Radiopharmazie) einfließt. Das geschah bislang sehr erfolgreich.



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Article published online:
06 April 2022

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