Radiopraxis 2023; 16(01): 40-43
DOI: 10.1055/a-1951-2340
Verbandsmitteilungen

Verbandsmitteilungen Radiopraxis 1 2023 / rtaustria

Willkommen 2023

Liebes Mitglied!

Wir sind mittendrin in den Verhandlungen zum Berufsbild. Ein großes Thema ist weiterhin die Novellierung des MTD-Gesetzes und der damit verbundenen Berufsbilder, die im Dezember 2021 mit einem groß angelegten Konsultationsverfahren gestartet sind.

Die Novellierung des bereits 31 Jahre alten MTD-Gesetzes bringt einige Facetten mit, die in dieser Art für uns neu sind. Bevor es überhaupt zu den parlamentarischen Prozessen kommt, werden Stakeholder eingebunden.

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Merke

Als Stakeholder bezeichnet man Personen, Institutionen, Organisationen, Körperschaften, Sozialversicherungen, die bei einem Vorhaben mitsprechen.

Was haben diese nun mit dem Gesundheitsberuf Radiologietechnologie und dessen Berufsbild zu tun und warum sprechen Sie mit? Fachlich-inhaltlich können Sie das natürlich nicht, denn dazu ist die notwendige radiologietechnologische Fachkompetenz nicht vorhanden - diese liegt bei uns und ist z.B durch Vorbehaltsregelungen (u.a Tätigkeitsvorbehalt, Ausbildungsvorbehalt, Berufsbezeichnungsvorbehalt) und Berufspflichten/Berufsrechte verankert.

Da ein Gesundheitssystem jedoch politisch organisiert ist, die Ressourcen politisch verteilt werden und die Bezahlung durch festgelegte Strukturen erfolgt, sprechen viele mit. Diese “Vielen” sind das zuständige Ministerium, die Sozialversicherungen, die Sozialpartner, die politischen Parteien, die medizinischen Fachgesellschaften, die Ärztekammer, die Bundesländer, die Krankenanstaltenträger, die Plattform für Patientensicherheit, um nur einige zu nennen.

Dieses Einbeziehen der vielen Stakeholder führt dazu, dass die Änderungen einzelner Wörter im MTD-Gesetz und/oder das Aktualisieren des Berufsbildes nicht wie vor 30 Jahren das Verfassen und Vorschlagen von relevanten Inhalten bedeutet, sondern in einem Stakeholderprozess sehr aufwendig diskutiert und betrachtet wird.

Ohne entsprechende Vorbereitung innerhalb der Berufsgruppe und eine Prozessbegleitung ist dies undenkbar. Im Vorfeld wird also "durchgespielt", was die anderen argumentieren oder sagen könnten. Welche Einwände könnten politisch angeführt werden, was könnte von der Ärztekammer eingebracht werden, wie verstehen die Fachgesellschaften die vorgelegten Entwürfe zum Berufsbild usw. Es gilt also im Vorfeld genau abzuwägen, wo “Querschüsse” zu erwarten sind und wer unsere Verbündeten sein könnten.

Die Ergebnisse dieser Stakeholderrunden sind dann die Basis auf dem Weg zur Umsetzung des politischen Willens für ein zukunftsfittes Berufsbild im MTD-Gesetz

Als Berufsverband nutzen wir die uns gegebenen Möglichkeiten, die Interessen der Berufsgruppe in diesem Prozess zu vertreten. Die Ziellinie vor Augen, werden wir in den noch vor uns liegenden Stakeholderprozessen nochmals alle Kräfte mobilisieren, um unsere Vorstellungen von einem Berufsbild, welches wir innerhalb der Berufsgruppe mit Fachexperten in vielen Arbeitsschritten abgestimmt haben, umzusetzen. Wir tun dies unter folgender Prämisse.

Merke

Radiologietechnolog*innen werden als kompetente Partner auf Augenhöhe wahrgenommen, die sich in der eigenen Wissenschaftsdisziplin mit anderen Gesundheitsberufen austauschen und dadurch eine sichere und hochqualitative Gesundheitsversorgung gewährleisten. Die erforderlichen Ressourcen für die verantwortlichen Tätigkeiten sind zur Verfügung zu stellen, um die patient*innenzentrierte Versorgung und gleichzeitig die Arbeit in multidisziplinären Teams zu ermöglichen. Berufliche Weiterbildung und damit einhergehende Weiterentwicklung sind dazu ein wesentlicher Bestandteil.

Abschließend bedanke ich mich bei allen Kolleg*innen, die wertvolle Hinweise zum Berufsbild geben und bei allen Radiologietechnolog*innen, die am Konsultationsverfahren teilgenommen haben. DANKE, dass Sie Teil der Community sind und dazu beitragen, unseren Beruf zu stärken.

Mit den besten Wünschen

Sabine Weissensteiner M.A., Präsidentin rtaustria



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
15. März 2023

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