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DOI: 10.1055/a-2105-9511
Erratum
Gerüstet für den Notfall: Die Anaphylaxie-Strategie
Gundacker S. Deutsche Heilpraktiker Zeitschrift, 2018; 6:60-64. DOI: 10.1055/a-0712-2822
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Im oben genannten Artikel war die Abb. 2 auf S. 61 im Kontext des Beitrags irreführend und wurde ersatzlos gestrichen.
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Im oben genannten Artikel waren auf S. 62 im Kasten oben links der 2. Satz und die 3 darauffolgenden Aufzählungen fehlerhaft. Richtig ist:
Seit dem 01.03.2011 dürfen Heilpraktiker Epinephrin und Dexa-methason zur Behandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie einsetzen. Die AMVV wurde entsprechend geändert, sodass Epinephrin und Dexamethason und seine Ester, die beide grundsätzlich verschreibungspflichtig sind, Heilpraktikern zur Verfügung stehen. In der Anlage 1 der AMVV steht dazu:
„Epinephrin
- ausgenommen Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes-“
„Dexamethason und seine Ester
- ausgenommen Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Am-pullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes-“.
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Im oben genannten Artikel war auf S. 62 im Kasten oben links der letzte Satz fehlerhaft. Richtig ist: Wichtig: Diese Ausnahmen von der Verschreibungspflicht gelten für die notfallmäßige Anwendung bei Anaphylaxie nach Neuraltherapie.
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Im oben genannten Artikel war auf S. 62 im unteren Kasten die 1. Aufzählung rechts fehlerhaft. Richtig ist:
- 3 Amp. Dexa ratiopharm® 40 mg
- 1 Fastjekt®
Hinweis: Dieser Artikel wurde gemäß des Erratums vom 05.06.23 geändert.
Publication History
Article published online:
16 June 2023
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag
KG