Klinische Neurophysiologie 2023; 54(04): 245-248
DOI: 10.1055/a-2150-4468
Positionspapier

Positionspapier der DEGUM, Sektion Neurologie, und der DGKN zur Untersucherqualifikation für die transkranielle B-Bild-Sonografie (TCS) des Gehirns in der Diagnostik der Parkinson-Krankheit

Uwe Walter
1   Klinik und Poliklinik für Neurologie, Universitätsmedizin Rostock, Rostock
2   Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE), Rostock/Greifswald, Rostock
,
Daniela Berg
3   Klinik für Neurologie, UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, Kiel
,
Stefanie Behnke
4   Klinik für Neurologie, Knappschaftsklinikum Saar GmbH, Sulzbach
5   Medizinische Fakultät, Universität des Saarlandes, Campus Homburg, Homburg
,
Ulf Schminke
6   Klinik und Poliklinik für Neurologie, Universitätsmedizin Greifswald, Greifswald
,
Michael Ertl
7   Klinik für Neurologie und klinische Neurophysiologie, Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg
,
Otto W. Witte
8   Vorstand, Universitätsklinikum Jena, Jena
,
Christos Krogias
9   Klinik für Neurologie, Schlaganfallmedizin und klinische Neurophysiologie, Evangelisches Krankenhaus Herne-Mitte, Herne
10   Medizinische Fakultät, Ruhr-Universität Bochum, Bochum
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Einleitung

Die transkranielle B-Bild-Sonografie des Gehirns (TCS, Hirnparenchymsonografie) hat sich in der Neuromedizin (i) im notfall- und intensivmedizinischen Point-of-Care-Ultraschall (Neuro-POCUS) bei akuten Hirnerkrankungen und (ii) in der Diagnostik von Bewegungsstörungen etabliert [1] [2] [3]. Insbesondere in der Früh- und Differenzialdiagnostik der Parkinson-Krankheit stellt die TCS inzwischen eine Standardanwendung dar [1] [2], und hat Aufnahme als empfohlenes Verfahren zur Diagnostik der Parkinson-Krankheit in die europäischen Leitlinien-Empfehlungen 2013 und in die S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) 2016 gefunden [4] [5]. Ein besonderer Vorzug der Sonografie ist – neben der Nichtinvasivität und geringeren Störbarkeit durch Bewegungsartefakte – die Anwendbarkeit durch den behandelnden Neuromediziner[1] selbst. Bei Parkinson-Syndromen bietet der Ultraschall eine andere Sicht auf das Gehirn als z. B. das MRT und zeigt diagnostisch relevante Veränderungen tiefer Hirnstrukturen (Substantia nigra, Basalganglien), die andere Bildgebungsverfahren so nicht darstellen. Die neue Leitlinie „Parkinson-Syndrom“ der DGN, deren Veröffentlichung im Jahr 2023 geplant ist, definiert den praktischen Stellenwert der TCS in der Früh- und Differenzialdiagnostik der Parkinson-Krankheit anhand der aktuellen Studienlage nochmals präziser. In diesem Kontext bedarf es einer Klarstellung durch die zuständigen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin – DEGUM, Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung – DGKN), welche Ausbildungskriterien ein hierfür qualifizierter Untersucher erfüllen muss. Nachfolgend wird gesondert auf die Anforderungen zur Beurteilung der Substantia nigra sowie der Basalganglien eingegangen, da diese in der Regel sequenziell erlernt werden und eine unterschiedliche Mindesterfahrung erfordern. Es handelt sich nicht um eine Änderung des bestehenden kurrikularen Ausbildungskonzeptes der DEGUM/DGKN, sondern um die Darstellung, wie die Qualifikation zum TCS-Untersucher in der Parkinson-Diagnostik im bestehenden Ausbildungskonzept erreicht wird. Da hierfür der Erwerb der DEGUM Stufe 1 bzw. des DGKN-Zertifikats ein zwingender Bestandteil ist, der bereits eine Prüfung beinhaltet, ist eine spezielle Prüfung für die Qualifikation zum TCS-Untersucher in der Parkinson-Diagnostik nicht vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass durch die nachfolgend dargelegten Ausbildungswege diese Qualifikation sicher gestellt ist.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
07. Dezember 2023

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