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DOI: 10.1055/a-2175-1661
Schwangerschaftsabbruch. Versorgungsstrukturen und Informationszugänge in Deutschland

Im Jahr 2022 erhielt die französische Schriftstellerin Annie Ernaux den Literaturnobelpreis. In ihrem autobiografisch geprägten Lebenswerk geht es unter anderem um ihren eigenen illegalen Schwangerschaftsabbruch 1963 in Paris. In „Das Ereignis“ ([Ernaux 2021]) rekonstruiert sie radikal offen anhand von Tagebuchaufzeichnungen mit außergewöhnlich dichten Beschreibungen die persönlichen, psychischen und gesellschaftlichen Umstände dieses Schwangerschaftsabbruchs. Sie erinnert eindringlich an die Sprachlosigkeit, Heimlichkeit und Einsamkeit sowie den lebensbedrohlichen Mangel an medizinischer Versorgung und Informationen, von denen ein Schwangerschaftsabbruch im Frankreich der damaligen Zeit geprägt war – und für viele Frauen heute noch ist. Basierend auf einer 2017 im „Lancet“ veröffentlichten Studie folgert die World Health Organization (WHO), dass weltweit „25 million unsafe abortions (45 % of all abortions) occurred every year between 2010 and 2014. The majority of unsafe abortions, or 97 %, occurred in developing countries in Africa, Asia and Latin America“ ([Ganatra et al. 2017]).
Schwangerschaftsabbruchzahlen und rechtliche Situation in Deutschland
In Deutschland werden pro Jahr etwa 100 000 Schwangerschaften abgebrochen. Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass seit der Jahrtausendwende die Zahl der gemeldeten Abbrüche in Deutschland kontinuierlich sinkt: Von 134 964 Abbrüchen im Jahr 2001 auf 94 596 im Jahr 2021 – das entspricht einem Rückgang von 30 % in den letzten zwei Jahrzehnten ([Prütz et al. 2022]). Aber nicht nur die absoluten Zahlen sinken, sondern auch die Raten der Schwangerschaftsabbrüche von Frauen im gebärfähigen Alter sind über die letzten 20 Jahre rückläufig und im europäischen Vergleich niedrig. Die überwiegende Mehrheit aller Schwangerschaftsabbrüche (95.8 %) erfolgt nach der Beratungsregelung. Dabei entscheiden sich in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern – etwa zwei Drittel der Frauen für einen chirurgischen Abbruch (mittels Vakuumaspiration oder Kürettage) und etwa ein Drittel für einen medikamentösen (mit dem Wirkstoff Mifepriston). Bei fachgerechter Durchführung ist das Risiko für Komplikationen sehr niedrig: Im Jahr 2021 traten bei 0.29 % aller Abbrüche Komplikationen auf ([Prütz et al. 2022]).
Ein medizinisch sicherer und diskriminierungsfreier Schwangerschaftsabbruch ist Teil der sexuellen und reproduktiven Rechte, die inzwischen als Menschenrechte etabliert sind. Dazu zählt das Recht zur freien Entscheidung, ob und mit welchen Mitteln jemand Kinder bekommen möchte. Ebenso abgesichert wird das Recht auf lebenslangen Zugang zu Informationen, Ressourcen, Dienstleistungen und Unterstützung, die notwendig sind, um diese Entscheidung frei von Diskriminierung, Zwang, Ausbeutung und Gewalt treffen zu können (vgl. [djb 2022]). Deutschland folgt diesem menschenrechtsbasierten Verständnis bislang nicht. Seit der Neufassung der §§ 218 ff. StGB vor knapp 30 Jahren ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland kriminalisiert. Innerhalb der ersten zwölf Wochen bleibt er – nach einer Pflichtberatung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle und dreitägiger Frist – jedoch straflos (§ 218a StGB). Die Verankerung im Strafgesetzbuch und die grundsätzliche Strafbewehrtheit sowie die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtberatung tragen zur Stigmatisierung derjenigen bei, die sich für den Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden, und betreffen auch die Ärzt*innen, die sichere Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Darüber hinaus wirken die rechtlichen Regelungen in die berufliche Praxis von medizinischen und beratenden Fachkräften hinein. So sind Ärzt*innen selbst in staatlichen Kliniken aufgrund des Weigerungsrechts nicht zur Durchführung eines Abbruchs verpflichtet (§ 12 SchKG), Medikamente für den Schwangerschaftsabbruch sind nicht über Rezept zu erhalten und Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen.
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Möglichkeiten einer Regelung des Schwangerschaftsabbruchs jenseits des Strafgesetzes
Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungsparteien zeigt den politischen Willen der Bundesregierung zu einer Stärkung der reproduktiven Rechte und legt fest, dass die rechtliche Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs überprüft werden soll ([SPD et al. 2021]). Dazu wurde im März 2023 eine Kommission für „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ eingerichtet, die die Möglichkeiten einer Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs und eines Wegfalls der Beratungspflicht prüfen soll. Mit den Empfehlungen der Kommission ist im Frühjahr 2024 zu rechnen.
Inzwischen haben sich verschiedene große Trägerverbände der Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland zu der Frage positioniert, ob und unter welchen Bedingungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzes möglich ist. So hebt der pro familia Bundesverband in seiner Stellungnahme hervor, wie wichtig es sei, dass „schwangere Personen frei von Strafandrohungen, staatlicher Einflussnahme und Stigmatisierungen über das Austragen oder den Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden können. […] pro familia schließt sich daher den Positionierungen der WHO (Richtlinie 2022) sowie der IPPF an. Dementsprechend plädiert pro familia grundsätzlich für eine außerstrafrechtliche Regelung der Entscheidungsfreiheit der Schwangeren ohne Fristen und ohne Indikationen“ ([pro familia Bundesverband 2023]: 2). Auch der Bundesverband der AWO findet in seiner Stellungnahme deutliche Worte für reproduktive Gerechtigkeit: „In der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sieht die AWO einen massiven Einschnitt in das körperliche und reproduktive Selbstbestimmungsrecht, der eine massive geschlechtsspezifische Diskriminierung darstellt“ ([AWO Bundesverband 2023]: 3). Bemerkenswerterweise positioniert sich die Diakonie Deutschland in ihrer Stellungnahme ebenfalls für eine weitgehende „Ausklammerung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafrecht“, allerdings nur, sofern eine „Garantie eines leistungsfähigen Beratungsangebots gegeben ist“. Das bedeutet, dass die Pflichtberatung durch ein Recht auf Beratung ersetzt werden soll, welches ein „abgesichertes, niedrigschwelliges, wohnortnahes, flächendeckendes, kostenfreies und qualifiziertes psychosoziales Beratungsangebot für Schwangere und ihre Partner“ garantiert ([Diakonie Deutschland 2023]: 6). So scheint das erste Mal seit 30 Jahren eine Liberalisierung der rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Sinne einer selbstbestimmten Entscheidung in Deutschland denkbar. Das ist eine positive Entwicklung.
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Für eine Verbesserung der Schwangerschaftsabbruchversorgung
Ebenfalls positiv ist, dass Anfang 2023 die medizinische Leitlinie „Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon“ fertiggestellt und veröffentlicht wurde (vgl. [DGGG 2022]; [Seyler 2023]). Damit liegen erstmalig fachliche Empfehlungen der gynäkologischen Fachgesellschaften zur Durchführung, Versorgung und Methodenwahl beim Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche vor. Es ist zu hoffen, dass diese Leitlinie die konkrete Versorgung und fachgerechte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland weiter verbessern wird.
Auch international wird um eine Verbesserung der Schwangerschaftsabbruchversorgung gerungen. Die WHO veröffentliche 2022 die „Abortion Care Guideline“ ([WHO 2022]) und in diesem Jahr das Handbuch „Clinical Practice Handbook for Quality Abortion Care“ ([WHO 2023]). Darin positioniert sich die WHO gegen gesetzliche Zugangsbeschränkungen wie eine verpflichtende Beratung und Wartezeiten vor einem Schwangerschaftsabbruch. Diese und weitere Bestimmungen stehen laut WHO einem höchstmöglichen Qualitätsstandard in der Umsetzung sexueller und reproduktiver Rechte entgegen.
Ebenfalls große Hoffnungen werden in die Veröffentlichung der empirischen Forschungsergebnisse der Studie ELSA („Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“) gesetzt, die seit 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird (vgl. [ELSA 2023]). Die groß angelegte Verbundstudie soll Erkenntnisse über die sozialen und gesundheitlichen Belastungen und Ressourcen von Frauen gewinnen, die ungewollt schwanger sind. Es geht um die psychosoziale und medizinische Versorgungslage in Deutschland und um die Möglichkeiten von Frauen, sich auf verschiedenen Wegen über die rechtlichen, medizinischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Auf Grundlage empirischer Erkenntnisse sollen Schlussfolgerungen formuliert werden, die dazu dienen, die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung ungewollt schwangerer Frauen zu verbessern.
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Zum Aufbau dieses Schwerpunkthefts
Es sind also in den kommenden Jahren wichtige politische, wissenschaftliche, rechtliche und aktivistische Debatten rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch zu erwarten. Wir freuen uns, mit diesem Schwerpunktheft mit ihnen gemeinsam in die Diskussion einzusteigen.
Die beiden Originalarbeiten publizieren aktuelle Ergebnisse aus dem ELSA-Forschungsverbund zu der wichtigen Frage, wie und ob Frauen eigentlich Zugang zu den komplexen sachlichen Informationen über medizinische und rechtliche Aspekte und den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs erhalten. Ein solcher möglichst niedrigschwelliger, barrierefreier, diversitätssensibler Zugang für alle Frauen ist für eine informierte Entscheidung von zentraler Bedeutung. Die erste Originalarbeit nähert sich dieser Frage mittels einer Medienanalyse. Die quantitative Untersuchung von Google-Treffern, Beratungsstellen-Websites und Homepages von medizinischen Einrichtungen zeigt, welche Veränderungen notwendig sind, um eine Versachlichung und Verbesserung der Online-Informationslandschaft zu erreichen ([Kubitza und Böhm 2023], in diesem Heft). Die zweite Originalarbeit untersucht Informationsquellen und Informationsbarrieren aus der Perspektive von Frauen, die bereits eine Schwangerschaft abgebrochen haben. Mittels einer Online-Befragung von knapp 600 Frauen wird der Frage nachgegangen, ob die qualitativ hochwertigen Informationen, die im Kontext sexueller und reproduktiver Gesundheit essenziell für eine selbstbestimmte Entscheidung beim Schwangerschaftsabbruch sind, eigentlich für Frauen in dieser Situation zur Verfügung stehen ([Schneider et al. 2023], in diesem Heft).
Die beiden Praxisbeiträge basieren ebenfalls auf aktuellen Studien. Der Beitrag von [Döring und Schumann-Doermer (2023], in diesem Heft) über „Öffentliches Sprechen über persönliche Abtreibungserfahrungen“ ist Teil der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geförderten EMSA-Studie („Erstes Mal, Menstruation und Schwangerschaftsabbruch in Sozialen Medien“). Diese beschäftigt sich mit der Repräsentation sexueller und reproduktiver Gesundheitsinformationen in Sozialen Medien. Im Fokus stehen bei diesem Beitrag die authentischen Erfahrungen der ungewollt Schwangeren – mediale Formen des öffentlichen Sprechens über Abtreibungserfahrungen werden beschrieben und hinsichtlich ihrer Potenziale für Empowerment und Disempowerment eingeordnet: Es geht um Presse- und Hashtag-Kampagnen, um Online-Foren und Social-Media-Beiträge.
Der zweite Praxisbeitrag basiert auf Daten der ELSA-Studie zur psychosozialen Versorgung und lässt ausführlich die Fachkräfte aus Schwangerschaftsberatungsstellen zu Wort kommen ([Baer et al. 2023], in diesem Heft). Diese leisten ihre Arbeit an einer zentralen Schnittstelle im Versorgungssystem für Schwangerschaftsabbrüche und sind daher in besonderer Weise vertraut mit der Lebenswirklichkeit und den konkreten Erfahrungen der betroffenen Frauen. Gleichzeitig beeinflussen die geltenden rechtlichen Regelungen und insbesondere die „Zwangsberatung“ alltäglich ihre Arbeit. So wundert es nicht, dass viele Beraterinnen für eine Abschaffung der Beratungspflicht plädieren, aber gleichzeitig ein Recht auf Beratung weiterhin verankert sehen wollen.
Es folgt ein Tagungsbericht von der 14. Konferenz der International Federation of Abortion and Contraception Professionals (FIAPAC), die im September 2022 in Riga stattfand ([Torenz 2023], in diesem Heft). Unter dem kämpferischen Titel „Fertility Control into the Hands of Women” werden hier Positionen von Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen diskutiert, die auf den Erfahrungen aus anderen Ländern (Polen, Niederlande, Schweden, Kanada) basieren und weitestgehende Selbstbestimmung für Frauen beim Schwangerschaftsabbruch fordern. Das Heft wird abgerundet durch eine Sammelrezension, in der Nicola Döring zehn aktuelle Bücher zum Thema Schwangerschaftsabbruch bespricht ([Döring 2023], in diesem Heft) – für alle, die wissenschaftlich und in der Praxis mit Schwangerschaftsabbruchversorgung zu tun haben, ist diese Sammelrezension eine unschätzbare Fundgrube.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.
Silja Matthiesen (Hamburg)
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Publication History
Article published online:
05 December 2023
© 2023. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 AWO Bundesverband e. V. Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz zum „Entwurf eins Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Berlin: AWO Bundesverband e. V. 2023 [Als Online-Dokument: https://awo.org/sites/default/files/2023–06/230526_AWO_StN%20Selbstbestimmungsgesetz_endg_0.pdf ]
- 2 Baer J, Walsch J, Böhm M. Versorgung und rechtliche Regelungen von Schwangerschaftsabbrüchen. Welche Verbesserungsbedarfe sehen Fachkräfte der Schwangerschaftskonfliktberatung?. Z Sexualforsch 2023; 36: 233-239
- 3 [DGGG] Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. Leitlinienprogramm. Schwangerschaftsabbruch im 1. Trimenon. S2k-Leitlinie. AWMF-Registernummer 015/094. Berlin: AWMF online 2022 [Als Online-Dokument: https://register.awmf.org/assets/guidelines/015–094l_S2k_Schwangerschaftsabbruch-im-ersten-Trimenon_2023–01.pdf ]
- 4 Diakonie Deutschland. Stellungnahme der Diakonie Deutschland gegenüber der Arbeitsgruppe 1 – Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch – der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Berlin: Diakonie Deutschland 2023 [Als Online Dokument: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/20231010_StN_DD_zu_einer_moeglichen_Regelung_des_Schwangerschaftsabbruch_ausserhalb_des_Strafgesetzbuchs.pdf ]
- 5 [djb] Deutscher Juristinnenbund e. V. Neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch. Policy Paper vom 08.12.2022. Berlin: djb 2022 [Als Online Dokument: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22–26 ]
- 6 Döring N. Zehn Monografien und Sammelbände zum Schwangerschaftsabbruch. Z Sexualforsch 2023; 36: 243-249
- 7 Döring N, Schumann-Doermer C. Öffentliches Sprechen über persönliche Abtreibungserfahrungen: Zwischen Empowerment und Disempowerment. Z Sexualforsch 2023; 36: 223-232
- 8 ELSA. Hrsg. ELSA. Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung. Fulda: Hochschule Fulda 2023 [Als Online-Dokument: https://elsa-studie.de/ ]
- 9 Ernaux A. Das Ereignis. Frankfurt/M.: Suhrkamp; 2021
- 10 Ganatra B, Gerdts C, Rossier C. et al. Global, Regional, and Subregional Classification of Abortions by Safety, 2010–14: Estimates from a Bayesian Hierarchical Model. Lancet 2017; 390: 2372-2381
- 11 Kubitza E, Böhm M. Informationen zur reproduktiven Gesundheit in digitalen Medien. Quantitative Inhaltsanalysen ausgewählter deutschsprachiger Websites zum Schwangerschaftsabbruch. Z Sexualforsch 2023; 36: 203-212
- 12 pro familia Bundesverband. Eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus der Perspektive von pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Bundesverband. Stellungnahme auf Einladung der Arbeitsgruppe 1 der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Frankfurt/M.: pro familia Bundesverband 2023 [Als Online Dokument: https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Stellungnahme__Kommission_Neuregelung_pro_familia_2023–10–10.pdf ]
- 13 Prütz F, Hintzpeter B, Krause L. Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland. Aktuelle Daten aus der Schwangerschaftsabbruchstatistik. J Health Monit 2022; 7: 44-50
- 14 Schneider M, Eckardt S, Torenz R. et al. Informiertheit von ungewollt schwangeren Frauen mit Abbruch in Deutschland. Z Sexualforsch 2023; 36: 213-222
- 15 Seyler H. Leitlinie Schwangerschaftsabbruch. Interview. pro familia magazin 2023; Heft 3: 18–21
- 16 [SPD[ Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Bündnis 90/Die Grünen, [FDP] Freie Demokratische Partei. Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP). Berlin: SPD 2021 [Als Online-Dokument: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021–2025.pdf ]
- 17 Torenz R. Fertility Control into the Hands of Women. Bericht zur 14. Konferenz der Internationalen Vereinigung von Fachkräften zu Schwangerschaftsabbruch und Kontrazeption. Z Sexualforsch 2023; 36: 241-242
- 18 [WHO] World Health Organization. Abortion Care Guideline. Genf: WHO 2022 [Als Online-Dokument: https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/349316/9789240039483-eng.pdf?sequence=1 ]
- 19 [WHO] World Health Organization. Hrsg. Clinical Practice Handbook for Quality Abortion Care. Genf: WHO 2023 [Als Online Dokument: https://www.who.int/publications/i/item/9789240075207 ]