Psychiatr Prax 2023; 50(08): 451
DOI: 10.1055/a-2175-4179
Mitteilungen BDK

Bericht aus dem Arbeitskreis Psychotherapie

Psychotherapie und Psychosomatik in Fachkliniken mit regionaler Pflichtversorgung

Die Zahl psychosomatischer Betten und Behandlungsplätze insbesondere an Fachkliniken wächst noch stets, außerdem wird das Angebot der Institutsambulanzen um Psychosomatische Institutsambulanzen erweitert. Zusätzlich existiert eine Ungleichbehandlung der Psychiatrie und Psychotherapie im Vergleich zur Psychosomatik bezüglich des OPS-Kataloges, aber auch bezüglich der Entwicklung der PPP-RL und ihrer angedrohten Sanktionierung. Dies ist insbesondere für das breite ambulante, tagesklinische und vollstationäre psychotherapeutische Angebot von hoher Relevanz. Die Bundesdirektorenkonferenz hat daher ihre Herbsttagung 2023 in der Frankenalbklinik in Engelthal dem Themenkomplex Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik gewidmet:

Neben einem Beitrag aus dem Arbeitskreis Psychotherapie wurden unterschiedliche Beispiele einer Integration der Psychosomatischen Versorgung an Fachkliniken für Psychiatrie und Psychotherapie vorgestellt. Auch wurde die Situation der ambulanten Richtlinienpsychotherapie diskutiert und verschiedene Wünsche und Forderungen an die ambulante Psychotherapie aus Sicht der Fachkliniken für Psychiatrie und Psychotherapie und ihrer Institutsambulanzen zusammengefasst. Aus der Sicht der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin wurde in einem Gastbeitrag ausführlich die Besonderheiten dieses Fachgebietes dargestellt, verschiedene Aspekte wie die enge Verzahnung von Universitätsabteilungen und Abteilungen für Psychosomatik an Allgemeinkrankenhäusern mit der somatischen Medizin wurden herausgearbeitet und auf die besondere, elektive Aufgabe der stand-alone Fachkliniken für Psychosomatik wurde verwiesen. Die Ausweitung der Psychosomatischen Institutsambulanzen wurde ebenfalls positiv kommentiert, zusätzlich wurde auch die die Position vor allem der nicht-ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch eine Vertreterin der Psychotherapeutenvereinigung kompetent dargestellt.

Aus dem Arbeitskreis Psychotherapie wurde schließlich versucht, beide Aspekte aus Sicht der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie mit regionaler Pflichtversorgung mit dem Fokus auf die Bedarfe der Patientinnen und Patienten zu beleuchten: In den psychotherapeutischen Abteilungen dieser Kliniken finden sich wie in mehreren Studie gezeigt im Vergleich zu psychosomatischen Fachkliniken gerade auch im Bereich der Diagnosegruppen F3 und F4 Patientinnen und Patienten mit höherer Chronifizierung und stärkerer Akuität zum Zeitpunkt der Aufnahme. Anders als in diesen psychosomatischen Kliniken können sie auch nicht bezüglich Therapiemotivation und mittels längerer Wartezeiten zu homogenen Behandlungsgruppen zusammengefasst werden. Solche Patientenkohorten können wahrscheinlich dann auch mit hoher Prozess- und Ergebnisqualität in den entsprechenden Fachkliniken betreut werden, was insbesondere für Störungen wie restriktive Anorexien oder Zwangsstörungen gelten dürfte. Viele Patientinnen und Patienten hingegen, die unmittelbare Unterstützung in Krisen benötigen oder deren Störungen bereits in größerem Maße chronifiziert sind, werden dort in der Regel nicht aufgenommen und benötigen daher kompetente psychotherapeutische Versorgung in den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie mit einer regionalen Versorgungsverpflichtung. Daher können und müssen diese Kliniken auch in hoher Qualität psychotherapeutische Methoden vorhalten, um ihrem Versorgungsauftrag gemäß alle psychischen Störungen weiter leitliniengerecht zu behandeln.

Es wird eine wichtige Aufgabe der Fachgesellschaften bleiben, dies gegenüber den Kostenträgern und der Politik deutlich zu machen und eine Gleichbehandlung der beiden Disziplinen im Interesse unserer Patientinnen und Patienten zu fordern. Selbstverständlich wird sich der Arbeitskreis Psychotherapie der BDK weiter dafür einsetzen. Daneben planen wir für das kommende Jahr, wichtige Aspekte, die sich aus der neuen Direktausbildung für nicht-ärztliche PsychotherapeutInnen und der Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen für unsere Kliniken ergeben werden, zu thematisieren: Neben der Frage der Vorhaltung für Praktika im Rahmen des Masterstudiums „Psychotherapie“ wird es hierbei vor allem um die stationären Weiterbildungsabschnitte in der Fachweiterbildung gehen.



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Article published online:
16 November 2023

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