RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00000066.xml
Rofo 2024; 196(04): 405-408
DOI: 10.1055/a-2259-6353
DOI: 10.1055/a-2259-6353
DRG-Mitteilungen
Aktuelle rechtliche Entwicklungen zum ärztlichen Leiter im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)

I. Einführung
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind gemäß § 95 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Der ärztliche Leiter muss nach § 95 Abs. 1 S. 3 SGB V in dem MVZ selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig sein; er ist in medizinischen Fragen weisungsfrei. Der ärztliche Leiter ist damit zwingend erforderlich für die Zulassung und den Betrieb eines MVZ.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
20. März 2024
© 2024. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany