Bei Verlegung von Patient*innen auf eine Intensivstation kann eine Verordnung über
Atemtherapie nach mündlicher Rücksprache mit dem medizinischen Fachpersonal der Intensivstation
weitergeführt werden. Kann die alte Verordnung auch ohne Rücksprache fortgesetzt werden,
wenn aufgrund einer Verbesserung des Gesundheitszustands eine Verlegung zum Beispiel
auf eine orthopädische Station stattfindet? Wer haftet dann für einen Behandlungsfehler?
Therapeutin aus Baden-Württemberg