Der Besuch von Kindergarten und Schule ist für die meisten Kinder mit Diabetes zwischenzeitlich
problemlos möglich. Schule- bzw. Kindergarten sind zwar nicht verpflichtet, medizinische
Betreuungsaufgaben zu übernehmen, oft kümmern sich Erzieher bzw. Lehrer aber dennoch
überobligationsmäßig um die erforderliche Glukosemessung, Insulingabe oder Mahlzeitenüberwachung.
Ist dies jedoch nicht möglich, dann wird in der Regel eine Begleitperson benötigt,
welche während des Unterrichts bzw. auf Klassenfahrten diese medizinischen Maßnahmen
vornimmt. Eine solche Begleitperson stellt grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen
Krankenkasse dar und kann ärztlich verordnet werden. Eine Änderung der Vorschriften
führt jedoch aktuell zu erheblichen Verunsicherungen.