Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/a-2499-0043
Vorschuss aufgebraucht? – Das müssen Sachverständige beachten

Mit der gerichtlichen Beauftragung zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens erhalten Sachverständige auch einen Auslagenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten. Nicht immer genügt dieser Vorschuss jedoch, um die tatsächlich angefallene Vergütung abzudecken. Eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Beschl. v. 07.11.2024, AZ: L 10 KO 2896/24 B) verdeutlicht nun einmal mehr, dass dennoch dieser vorläufige Betrag in der Endabrechnung nicht ohne Weiteres überschritten werden darf und dass Sachverständige bei absehbarer Überschreitung rechtzeitig handeln müssen. Anderenfalls drohen empfindliche Vergütungseinbußen.
Publication History
Article published online:
01 April 2025
© 2025. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany