Z Orthop Unfall 2025; 163(02): 113-115
DOI: 10.1055/a-2530-3607
Orthopädie und Unfallchirurgie aktuell

Konsequenzen der Umstellung auf Hybrid-DRG – Sicht der Kliniken und Sicht der Praxen

Authors

  • Guntram Fischer

Preview

Um das Ziel der Ambulantisierung im deutschen Gesundheitswesen voranzutreiben, gab es in den vergangenen Jahren schon einige Ansätze. So wurde mit der Einführung des AOP-Vertrags gemäß § 115b SGB V („Ambulantes Operieren im Krankenhaus“) [1] die Möglichkeit geschaffen, für ein konkret umrissenes Spektrum an operativen Maßnahmen eine einheitliche Vergütung auf Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) praxis- oder klinikambulant durchzuführen. Gemäß den Regelungen des § 140a SGB V (Besondere Versorgung/Integrierte Versorgung) konnten zugelassene Leistungserbringer und Kliniken Direktverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen schließen. Zusätzlich existiert seit mehreren Jahren mit dem § 122 SGB V („Behandlung in Praxiskliniken“) die sozialgesetzliche Vorgabe, für Praxiskliniken einen Katalog von ambulant oder stationär durchführbaren Leistungen zu erstellen, der bislang nicht umgesetzt wurde.

Dienstleister für H-DRG-Abrechnung

Neben den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen bieten auch folgende Dienstleister gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr die H-DRG-Abrechnung an (Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Helmsauer/REBECA Health Care GmbH

  • Medicalnetworks

  • Mediverbund AG

  • Spifa

  • Sanakey Contract GmbH

  • PVS pria



Publication History

Article published online:
25 March 2025

© 2025. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany