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DOI: 10.1055/a-2540-6011
BGH bestätigt: Ärztliche Aufklärung immer im persönlichen Gespräch

Aufklärungsfragen sind weiterhin ein Dauerbrenner im Arzthaftungsrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die ärztliche Aufklärung stets mündlich zu erfolgen hat. Das Lesen von Aufklärungsbögen ersetzt nicht das persönliche Gespräch (BGH-Urteil vom 05.11.2024, AZ: VI ZR 188/23). Dieser Grundsatz ist längst bekannt. Nun wurde aber klargestellt, dass auch die Kombination von Aufklärungsbogen und Gespräch für eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung nicht ausreicht. Der BGH fordert eine vollständige mündliche Information der Patient*innen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
02. Juni 2025
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