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DOI: 10.1055/a-2565-8879
Bericht der „Kommission Qualitätssicherung“ der DWG

Die Klinikzertifizierung der DWG wird auch im 10. Jahr weiterhin regelhaft von interessierten Einrichtungen genutzt. Nach ihrer Konzeption (2013–2015) und Testung im Rahmen einer Pilotzertifizierung (2015–2016) erfolgte die Freigabe für das Zertifizierungsverfahren am 01.01.2017. Bis einschließlich 28.02.2025 wurden insgesamt 155 Zertifikate vergeben. Sie verteilen sich auf 42 Wirbelsäulenzentren der Maximalversorgung (WSmax), 81 Wirbelsäulenspezialzentren (WSspez) und 32 Wirbelsäuleneinrichtungen (WSE). Damit kam es erneut zu einer deutlichen Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren ([Tab. 1]).
Stand |
Gesamt |
WSmax |
WSspez |
WSE |
31.10.2021 |
102 |
31 |
51 |
20 |
31.12.2023 |
131 |
32 |
70 |
29 |
28.02.2025 |
155 |
42 |
81 |
32 |
Bis zum Stichtag 28.02.2025 fanden 79 Rezertifizierungen statt, zudem wurde ein weiterer Antrag gestellt.
Seit dem 16.06.2024 liegt die aktuell gültige Version 1.9 der „Richtlinie zur Zertifizierung von Wirbelsäulenzentren und -einrichtungen“ vor. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Eingabe der Fallzahlen ins neue Wirbelsäulenregister wurde eine Übergangsfrist vom 01.07.2024–31.12.2025 gewährt, in der entweder der letzte Auszug aus dem alten Register aus dem Jahr 2023 oder analog zu einer Erstzertifizierung ein Auszug aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) zum Nachweis der Zahlen erfolgen kann. In diesem Fall muss die Punkteschwere manuell errechnet werden.
Auch gemäß der aktuell gültigen Geschäftsordnung (Version 1.9 vom 24.07.2020) möchte die Kommission die Antragsteller in Bezug auf ihr Gesuch zur Initiierung des Zertifizierungsvorganges darauf hinweisen, dass ein Termin für das Audit erst dann vergeben werden kann, wenn alle notwendigen Unterlagen beim Zertifizierungsunternehmen online eingereicht und erfolgreich hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Korrektheit überprüft worden sind. In der Vergangenheit gingen nämlich mehrfach Anfragen ein, da z.B. das erforderliche Basiszertifikat konservative Therapie nicht vorgelegen hatte. In diesen Fällen reicht es auch nicht aus, bereits alle Module absolviert zu haben, da weitere Voraussetzungen formal erfüllt sein müssen, um das personenbezogene Zertifikat erhalten zu können. Dieses Vorgehen stellt eine gleichberechtigte Vorgehensweise gegenüber allen Einrichtungen dar und ist sowohl für die Erst- als auch Rezertifizierung gültig.
Eine aktuelle Thematik stellt die Bewertung der von der DWG vergebenen Klinikzertifikate durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) auf der Grundlage des § 135d SGB V, eingeführt durch das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) vom 27.03.2024, dar. Diese hatten in einer ersten Runde nicht alle 17 Kriterien zu Anforderungen an Inhalt, Prüfverfahren und Entscheidungsprozessen erfüllt und konnten daher nicht die Aussagekraft erlangen, um in dem Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht zu werden. Somit wird sich die Kommission zusammen mit dem Zertifizierungsunternehmen zeitnah um die Bearbeitung der ausstehenden Inhalte kümmern, um in der nächsten Prüfphase durch das IQTIG eine positive, d.h. aussagekräftige Zertifikatsbewertung zu bekommen und dadurch auch den Patienten bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung zur Verfügung zu stehen. In diesem Zusammenhang wurden auch gemeinsame Schulungen initiiert, während der die Kommissionsmitglieder vom Zertifizierungsunternehmen über die genauen Schritte des Zertifizierungsprozesses unterrichtet werden, welches u.a. eine notwendige Voraussetzung zur Erfüllung des Anforderungskatalogs ist.
Abschließend möchten wir uns herzlich bei Prof. René Schmidt für die engagierte Arbeit in seiner vorherigen Position als Leiter der Kommission Qualitätssicherung bedanken. Ebenso gebührt großer Dank den Mitgliedern der Kommission ([Tab. 2]), die jeden Zertifizierungsprozess durch ihre kritische Beurteilung der Auditberichte begleiten, dem Vorstand und der Geschäftsstelle der DWG sowie CERT iQ Zertifizierungsdienstleistungen GmbH, die zuverlässig die Zertifizierungsprozesse durchführen und der Kommission stets als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Damit tragen sie zusammen mit den antragstellenden Abteilungen auch zukünftig zu einem erfolgreichen Zertifikat von Wirbelsäulenzentren und -einrichtungen bei.
Herzliche Grüße
Prof. Dr. Dorothea Daentzer
Leiterin der Kommission Qualitätssicherung
Prof. Dr. Sven O. Eicker
Stv. Leiter
Publication History
Article published online:
04 August 2025
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