CNE Pflegemanagement 2025; 12(03): 1
DOI: 10.1055/a-2570-1175
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Editorial

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Unionsfraktion hatte im Falle eines Wahlsieges grundlegende Änderungen an der Krankenhausreform angekündigt. Daran konnte oder wollte sie nun nicht festhalten: Das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) von Karl Lauterbach bleibt mit wenigen Änderungen Grundlage der Krankenhauspolitik der neuen Regierung. Was sich aber ändert, sind der Zeitplan und die Möglichkeiten für Ausnahmen durch die Länder. Außerdem übernimmt der Bund anstelle der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Transformationsfonds. Die – Achtung, schönes Wort! – „Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung“ ist seit 18. April in Kraft und regelt die Antragsfristen und -verfahren für die Vergabe der Fördermittel zur Umstrukturierung der Häuser. Die Zuweisung der Leistungsgruppen soll bis 2027 auf Basis der 60 NRW-Leistungsgruppen zuzüglich 5 weiterer Gruppen erfolgen. Mehr Details zur Reform finden Sie in unserem Schwerpunktartikel.

Herzlich

Ihr CNE Team



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Article published online:
20 May 2025

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