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DOI: 10.1055/a-2629-3433
Fehlgeburten – das große Tabu, das keins mehr sein darf

Der Deutsche Bundestag hat gestaffelte Mutterschutzfristen für Frauen nach Fehlgeburt beschlossen, die seit 1. Juni 2025 in Kraft sind. Sie ermöglichen es abhängig beschäftigten Frauen, nach einer Fehlgeburt ab der 13. SSW 2 bis 8 Wochen in Mutterschutz zu gehen. Zuvor bedurfte eine berufliche Auszeit einer Krankschreibung. Wie eine betroffene Frau das empfindet, weiß die Autorin. Natascha Sagorski brachte eine Petition auf den Weg [1] [2] und macht sich jetzt für mehr Aufklärung stark. Ein sehr persönlicher Blick auf ein Tabuthema, zu dem Information und Fortbildung sinnvoll sind.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
11. September 2025
© 2025. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 openPetition. Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten. Zugriff am 29.07.2025 unter: www.openpetition.de/petition/online/gestaffelter-mutterschutz-nach-fehlgeburten
- 2 Deutscher Bundestag. Petition 136221: Mutterschutzgesetz – Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes vom 15.07.2022. Zugriff am 29.07.2025 unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_07/_15/Petition_136221.nc.html
- 3 Sagorski N. Jede 3. Frau. München: Komplett-Media; 2022
- 4 Maurer F. Fehlgeburt – eine kleine Geburt. Die Physiologie kennen, professionell handeln. Hannover: Staude; 2022