Hebamme 2025; 38(04): 229-232
DOI: 10.1055/a-2629-3433
CNE Schwerpunkt
Schwangerschaftsende im 1. Trimenon

Fehlgeburten – das große Tabu, das keins mehr sein darf

Natascha Sagorski
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Der Deutsche Bundestag hat gestaffelte Mutterschutzfristen für Frauen nach Fehlgeburt beschlossen, die seit 1. Juni 2025 in Kraft sind. Sie ermöglichen es abhängig beschäftigten Frauen, nach einer Fehlgeburt ab der 13. SSW 2 bis 8 Wochen in Mutterschutz zu gehen. Zuvor bedurfte eine berufliche Auszeit einer Krankschreibung. Wie eine betroffene Frau das empfindet, weiß die Autorin. Natascha Sagorski brachte eine Petition auf den Weg [1] [2] und macht sich jetzt für mehr Aufklärung stark. Ein sehr persönlicher Blick auf ein Tabuthema, zu dem Information und Fortbildung sinnvoll sind.



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Artikel online veröffentlicht:
11. September 2025

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