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DOI: 10.1055/a-2669-6357
Änderungen in der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung ärztlicher Tätigkeiten im vertragsärztlichen Notdienst durch den Gesetzgeber

I. Einleitung
Bereits in früheren Beiträgen haben wir die Sozialversicherungspflicht von ärztlichen Tätigkeiten thematisiert.[ 1 ] Problematisch ist insbesondere, wenn eine Tätigkeit auf selbständiger Basis erbracht und abgerechnet wird und sodann die Einstufung als sozialversicherungspflichtig folgt, weil dies bei den betroffenen Ärzten und deren Vertragspartnern, wie Krankenhäusern oder Arztpraxen, zu zusätzlichen Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge führt. In diesem Zusammenhang wurden in der Vergangenheit bereits die Tätigkeitsfelder Honorar- bzw. Konsiliararzt, Vertretungsarzt und Poolärzte im vertragsärztlichen Notdienst von den Prüfdiensten der Deutschen Rentenversicherung Bund überprüft. Den ersten Fall einer Einschätzung als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bildeten die Honorarärzte.[ 2 ]
Publication History
Article published online:
19 September 2025
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