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DOI: 10.1055/a-2669-6427
Wann und wie kommt die Krankenhausreform?
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Geht man nach dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, so ist die Krankenhausreform eines der Kernthemen dieser Legislaturperiode und soll zügig umgesetzt werden. Konkret hat man sich vorgenommen das noch von der Vorgängerregierung in Kraft gesetzte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bis zum Herbst nachzubessern. Das hierzu vorgelegte Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) geht im Referentenentwurf deutlich auf die Forderungen der Bundesländer ein – thematisch und auch was den zeitlichen Horizont der Umsetzung anbelangt. Den Bundesländern wird dadurch deutlich mehr Zeit gegeben die Reform auf ihrer Ebene umzusetzen. So sehr dieses zeitliche Nachgeben nachvollziehbar und ein stück weit auch realitätsbezogen ist, so verzögert sich dadurch das Inkrafttreten der Reform, das Entfalten ihrer hoffentlich eintretenden Wirkung und die Entlastung der um die Existenz kämpfenden Kliniken und Krankenhäuser. Ein schwieriger Balanceakt, der sicherlich weitere Kliniken zur Aufgabe zwingen wird, weil für sie die Reform zu spät kommt. Nicht zuletzt deshalb rückt der angekündigte Sofort-Transformationsfond, der in seiner ersten Fassung einen monatlichen Rechnungsaufschlag von 3,45 % mit einem Gesamtvolumen von 4 Milliarden Euro vorsieht, wieder in den Vordergrund der Überlegungen vieler Geschäftsführungen. Allerdings ist anzunehmen, dass an diesen Entlastungen im Rahmen der Haushaltsverhandlungen noch deutlich gefeilt werden dürfte, was einmal mehr die Planbarkeit für die finanziell klammen Krankenhäuser erschwert, wenn nicht unmöglich macht.
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Artikel online veröffentlicht:
19. September 2025
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