Laryngorhinootologie
DOI: 10.1055/a-2686-8156
Der interessante Fall

Eine Raumforderung der Schläfe: Wenn Ultraschall über MRT siegt

A suspicious lesion of the temple: when ultrasound prevails over MRI

Autoren

  • Mohammed Almasri

    1   Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Plastische Kopf-Hals-Chirurgie, Klinikum Bad Salzungen GmbH, Bad Salzungen, Germany (Ringgold ID: RIN205420)
  • Peter Jecker

    1   Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Plastische Kopf-Hals-Chirurgie, Klinikum Bad Salzungen GmbH, Bad Salzungen, Germany (Ringgold ID: RIN205420)
  • Jiri Podzimek

    1   Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Plastische Kopf-Hals-Chirurgie, Klinikum Bad Salzungen GmbH, Bad Salzungen, Germany (Ringgold ID: RIN205420)

Anamnese und klinischer Befund

Ein älterer Patient wurde vom Hausarzt mit einer unklaren, schmerzlosen Schwellung der rechten Schläfe in unserer Ambulanz vorgestellt. Die Raumforderung bestünde seit 2 Monaten und ein ambulant durchgeführtes MRT habe einen Verdacht auf ein Hämatom ergeben ([Abb. 1]B). Anamnestisch gab es aber keinen Hinweis für ein adäquates Trauma. Aufgrund des radiologischen Befundes hatte der niedergelassene Allgemeinchirurg den Befund eröffnet, musste aber feststellen, dass es sich nicht um ein Hämatom handelte. Der Eingriff wurde ohne Entnahme einer Biopsie abgebrochen. Bis auf eine arterielle Hypertonie gab es keine nennenswerten Vorerkrankungen. Klinisch zeigte sich an der rechten Schläfe eine derbe, nicht verschiebliche, ca. 3×3cm messende Schwellung ohne Hautdefekt. Des Weiteren fand sich eine Lidschwellung ([Abb. 1]A) ohne motorische Ausfälle im Versorgungsgebiet des Nervus facialis. Die restliche Untersuchung des HNO-Fachgebiets war unauffällig.

Zoom
Abb. 1 A: Raumforderung der rechten Schläfe (Z. n. OP eines vermeintlichen Hämatoms alio loco), B: Externe MRT mit Raumforderung mit zentralem Flüssigkeitsanteil, was als ein Hämatom beschrieben wurde.


Publikationsverlauf

Eingereicht: 01. Juli 2025

Angenommen nach Revision: 19. August 2025

Artikel online veröffentlicht:
09. September 2025

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