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DOI: 10.1055/a-2695-9677
Was verstehen Sie unter „Grad der Behinderung“?
Autor*innen
Der „Grad der Behinderung“ (GdB) ist ein Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht. Benutzt wird der Begriff im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Hervorgegangen ist dieser Begriff aus der ursprünglichen Bezeichnung „MdE – (Grad der) Minderung der Erwerbsfähigkeit“, wie er noch heute im Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung verwendet wird. Die neue Bezeichnung „Grad der Behinderung" wurde 1986 eingeführt, um ausdrücklich klarzustellen, dass nicht (isoliert) eine Leistungsbeeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern eine Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen berücksichtigt wird. Der Grad der Behinderung (GdB) ist demnach ein Maß für die Schwere einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung im Alltag.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
01. Dezember 2025
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