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DOI: 10.1055/a-2715-1690
Nachrichten


Neues Gesetz: Top oder Flop?
Der Bundestag hat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEPflG) am 6. November verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht Pflegefachpersonen, in klar definierten Bereichen eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten im Rahmen ihrer Qualifikation zu übernehmen. Dazu gehören beispielsweise die Behandlung von chronischen Wunden, Diabetes oder Demenz sowie Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention. Ein Muster-Scope-of-Practice beschreibt künftig die konkreten Aufgaben und dient als Grundlage für weitere rechtliche Schritte. Die Selbstverwaltung legt in Zukunft unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände fest, welche Leistungen betroffen sind – auch differenziert nach Versorgungsbereichen. Außerdem wird die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene gestärkt. Das Gesetz soll darüber hinaus innovative Versorgungsformen fördern und die Bürokratie verschlanken, etwa durch vereinfachte Dokumentation, digitale Pflegeanwendungen und weniger aufwendige Prüfverfahren.
Kommentar


Geschäftsführer Gaggenauer Altenhilfe, Vorstand Bundesverband Pflegemanagement
Mit dem BEPflG erkennt die Bundesregierung die Pflegefachperson endlich als Heilberuf mit eigener Prozess- und Diagnosekompetenz an. Neben vielen positiven Aspekten gibt es auf den zweiten Blick jedoch einige ABER: Die Befugnisse bleiben in Modellvorhaben und Richtlinien verhaftet ohne unmittelbare Umsetzung. Die Pflegediagnose wird zwar benannt, aber noch nicht in die Leistungslogik (z.B. SGB-V-Abrechnung, Verordnungsbefugnis) integriert. Ferner fehlen weiterhin die Bildungsstrukturen für Rollen wie APN oder Clinical Nurse Specialist. Die Beteiligung der Pflege bleibt daher beratend statt entscheidend. Pflege braucht keine symbolischen Befugnisse, sie braucht Vertrauen in ihre diagnostische Kompetenz – und Handlungsspielräume.
Publication History
Article published online:
21 November 2025
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