Fragestellung: Für die SAPV wurden als Anhaltszahlen für Arbeitsbelastung und Stellen in der Bundesdrucksache
acht Vollzeitstellen für 250 000 Einwohner genannt. Bei einer angenommenen Inanspruchnahme
der SAPV von ca. 10% aller Sterbenden (etwa 1% der Bevölkerung) ergibt dies eine Fallzahl
von 250 Patienten/Jahr. Der GBA hat die Leistungen der SAPV in vier Bereiche aufgeteilt:
Beratung, Koordinierung, Teilversorgung, Vollversorgung. Es stellt sich die Frage,
wie sich diese 250 Fälle auf die Kategorien verteilen bzw. wie die Fallzahlen der
unterschiedlichen Kategorien miteinander verglichen werden können. Methode: Diese Frage soll aufgrund der Arbeitsbelastung und der Patientenzahlen des PALLIAMO-Teams Regensburg, welches ausschließlich im Bereich der spezialisierten ambulanten
Palliativversorgung arbeitet, aus dem Jahr 2007 beantwortet werden.
Für diese Berechnung werden die vier Kategorien des GBA auf zwei vereint:
Beratung und Koordination (B/K): kurze Begleitung mit wenigen Besuchen, benötigen
keine 24-Stunden-Fahrbereitschaft
Teil- und Vollversorgung(T/VV): erfordern 24-Stunden-Fahrbereitschaft. Hier ist Beratung
und Koordination selbstverständlich ebenfalls Teil der erbrachten Leistung.
Ergebnisse: Im Jahr 2007 wurden insgesamt 125 Patienten betreut. Davon benötigten rund 100 Patienten
eine T/VV (durchschnittlich 12 Besuche), 25 Patienten B/K (durchschnittlich 1,5 Besuche).
Somit entspricht in diesem Team der Arbeitsaufwand von 8 Beratungen einer Vollversorgung. Rechnet man die Arbeit des PALLIAMO-Teams auf die politisch vorgesehenen 250 Fälle
hoch, so ergibt sich für dieses Team folgende Aufteilung: 50 Patienten in B/K, 200
Patienten in T/VV. Über den gefundenen Äquivalenzfaktor können diese (fiktiven) Patientenzahlen
nun auf Vollversorgungsäquivalente umgerechnet werden: 200 Patienten in der T/VV plus
50 beratene Patienten ergeben 206 Vollversorgungsäquivalente (also 200 + 50: 8). Schlussfolgerung: Verwendet man Vollversorgungsäquivalente als Angabe für die Arbeitsbelastung, können
Teams ihren Schwerpunkt selbst eher in die Beratung oder auf Versorgung legen und
dennoch ihre Patientenzahlen miteinander vergleichen. Die politische Vorgabe 250 Patienten
entspricht für das Regensburger Team der Zahl von 206 Vollversorgungsäquivalenten.
Sie könnten bei reiner Beratung auch 1648 Fällen entsprechen.