Zeitschrift für Palliativmedizin 2008; 9 - PW_290
DOI: 10.1055/s-0028-1088526

206=1648? Vollversorgungsäquivalente als Umrechnungsmöglichkeit für unterschiedliche Fallzahlen in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

E Albrecht 1
  • 1PALLIAMO GmbH, SAPV, Regensburg

Fragestellung: Für die SAPV wurden als Anhaltszahlen für Arbeitsbelastung und Stellen in der Bundesdrucksache acht Vollzeitstellen für 250 000 Einwohner genannt. Bei einer angenommenen Inanspruchnahme der SAPV von ca. 10% aller Sterbenden (etwa 1% der Bevölkerung) ergibt dies eine Fallzahl von 250 Patienten/Jahr. Der GBA hat die Leistungen der SAPV in vier Bereiche aufgeteilt: Beratung, Koordinierung, Teilversorgung, Vollversorgung. Es stellt sich die Frage, wie sich diese 250 Fälle auf die Kategorien verteilen bzw. wie die Fallzahlen der unterschiedlichen Kategorien miteinander verglichen werden können. Methode: Diese Frage soll aufgrund der Arbeitsbelastung und der Patientenzahlen des PALLIAMO-Teams Regensburg, welches ausschließlich im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung arbeitet, aus dem Jahr 2007 beantwortet werden.

Für diese Berechnung werden die vier Kategorien des GBA auf zwei vereint:

Beratung und Koordination (B/K): kurze Begleitung mit wenigen Besuchen, benötigen keine 24-Stunden-Fahrbereitschaft

Teil- und Vollversorgung(T/VV): erfordern 24-Stunden-Fahrbereitschaft. Hier ist Beratung und Koordination selbstverständlich ebenfalls Teil der erbrachten Leistung.

Ergebnisse: Im Jahr 2007 wurden insgesamt 125 Patienten betreut. Davon benötigten rund 100 Patienten eine T/VV (durchschnittlich 12 Besuche), 25 Patienten B/K (durchschnittlich 1,5 Besuche). Somit entspricht in diesem Team der Arbeitsaufwand von 8 Beratungen einer Vollversorgung. Rechnet man die Arbeit des PALLIAMO-Teams auf die politisch vorgesehenen 250 Fälle hoch, so ergibt sich für dieses Team folgende Aufteilung: 50 Patienten in B/K, 200 Patienten in T/VV. Über den gefundenen Äquivalenzfaktor können diese (fiktiven) Patientenzahlen nun auf Vollversorgungsäquivalente umgerechnet werden: 200 Patienten in der T/VV plus 50 beratene Patienten ergeben 206 Vollversorgungsäquivalente (also 200 + 50: 8). Schlussfolgerung: Verwendet man Vollversorgungsäquivalente als Angabe für die Arbeitsbelastung, können Teams ihren Schwerpunkt selbst eher in die Beratung oder auf Versorgung legen und dennoch ihre Patientenzahlen miteinander vergleichen. Die politische Vorgabe 250 Patienten entspricht für das Regensburger Team der Zahl von 206 Vollversorgungsäquivalenten. Sie könnten bei reiner Beratung auch 1648 Fällen entsprechen.